flammender Protest …
An der Menge der Teilnehmer bemessen, war der Protest vor dem Brandenburger Landtag gegen das Bundesteilhabegesetz | BTHG ein guter Beitrag.
Man kann hier wohl behaupten, der Platz war voll und laut ! … Beides wichtig.
Und es gab Kontrast in den Reihen der Protestler, oder vielmehr bei der Wahl der Mittel.
Der Grundsatz gilt; und das in vieler Hinsicht. Grundsätzlich muss der Anspruch der Beteiligung | Teilhabe | Inklusion sein und es wäre sinnvoll, keine weiteren Sondergesetze, Ausnahmen, Unterschiede, etc. zu machen, wenn man ein gemeinsames Gemeinsam erreichen will.
Nur ein Nein, ist zu wenig ! Ein qualifiziertes, ausdrucksvolles und markierendes Nein muss es sein. Ein Nein, das den Anspruch auf den § 3 Abs. 3 des Grundgesetzes manifestiert und eine kassenbedingte oder pragmatische Verwaltungslösung im Keim stoppt !
Denn uns ist klar, ein weiteres Gesetz zur Behindertenpolitik – ohne eine Vereinfachung und Verbesserung der hemmenden Grundprobleme – lässt die Ansprüche, Lebenspläne, Hoffnungen der Betroffenen und der bisherigen und zukünftigen Familien, Freunden, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Geschäftspartnern, Kollegen, Vorgesetzten, Untergebenen „in Rauch“ aufgehen.
Ins Wort gebunden, ist das noch erträglich.
Im Bild konzentriert, zeigt sich drastisch die Brisanz !
Jedes Wort im Gesetz hat seine Bedeutung und muss gut gewählt und richtig verwandt werden. Jeder Satz muss einen Sinn haben und eine feste Bedeutung. Jeder Paragraph muss fürs Leben tauglich sein und geeignet, das Gleiche zu betonen und den Unterschied zu verringern.
Ohne Wenn und Aber !
KvWC_14|7|2016