Hauptsache Hauptsatzung
Im Zusammenhang mit der Neuorientierung zur Neuwahl des Beirates für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam, fällt ein Teil der Aufmerksamkeit regelmäßig auf die Hauptsatzung der Landeshauptstadt.
Hierin ist unter §10 Beirat für Menschen mit Behinderung geregelt, dass die besondere Vertretung für Menschen mit anerkannten Behinderungen einzurichten ist.
Das bedeutet, dass aus dem Kreis der Menschen mit Schwermobilitätsbehinderung, Mobilitätsbehinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung oder Gehörlose, chronischen Erkrankungen, geistiger Behinderung sowie psychisch Kranke minimal 3 und maximal 5 Personen – zusammen mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Potsdam – die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse, die Verwaltung und die Öffentlichkeit über die Belange der Menschen mit Behinderung unterrichten und Vorschläge zur Verbesserung der Lebenssituation der Vorerwähnten zu unterbreiten haben…
…soweit der gesamtgesellschaftliche Standard, die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und/ oder lebenstypischen Einschränkungen (die üblicher Weise erworben, durch Lebenssituationen oder im Laufe des Lebens erlangt werden) nicht schon berücksichtigt!
Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam soll, gemeinsam mit der/m Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam bei der Planung und Erstellung öffentlicher Anlagen, Einrichtungen und Vorhaben wirken, soweit der gesamtgesellschaftliche Standard, die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und/ oder lebenstypischen Einschränkungen (die üblicher Weise erworben, durch Lebenssituationen oder im Laufe des Lebens erlangt werden) nicht schon berücksichtigt!
Er soll darauf hinwirken, dass Objekte, Projekte und Maßnahmen öffentlicher und privater Träger behindertengerecht ausgebaut und gestaltet werden, soweit der gesamtgesellschaftliche Standard, die Berücksichtiung der Belange von Menschen mit Behinderungen und/ oder lebenstypischen Einschränkungen (die üblicher Weise erworben, durch Lebenssituationen oder im Laufe des Lebens erlangt werden) nicht schon berücksichtigt!
Wenn das alles so klar und einfach bestimmt wurde, wo liegt denn das Problem, welches den bzw. die Beiräte regelmäßig scheitern lässt?
Gibt es eine Ordnung im Geschäft der Stadt und gibt die Geschäftsordnung des Beirates nur eine wage Idee, oder eine feste ehrliche Absicht wieder?
Wir würden gern wissen, was – mit dem besonderen Augenmerk auf die Arbeit der letzten Jahre – denn tatsächlich erreicht wurde.
Wer mauert? Wer hindert? Wer berücksichtigt nicht?
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