Hauptsache Hauptsatzung
Im Zusammenhang mit der Neuorientierung zur Neuwahl des Beirates fĂźr Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam, fällt ein Teil der Aufmerksamkeit regelmäĂig auf die Hauptsatzung der Landeshauptstadt.
Hierin ist unter §10 Beirat fßr Menschen mit Behinderung geregelt, dass die besondere Vertretung fßr Menschen mit anerkannten Behinderungen einzurichten ist.
Das bedeutet, dass aus dem Kreis der Menschen mit Schwermobilitätsbehinderung, Mobilitätsbehinderung, Sehbehinderung, HĂśrbehinderung oder GehĂśrlose, chronischen Erkrankungen, geistiger Behinderung sowie psychisch Kranke minimal 3 und maximal 5 Personen – zusammen mit dem Beauftragten fĂźr Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Potsdam – die Stadtverordnetenversammlung und deren AusschĂźsse, die Verwaltung und die Ăffentlichkeit Ăźber die Belange der Menschen mit Behinderung unterrichten und Vorschläge zur Verbesserung der Lebenssituation der Vorerwähnten zu unterbreiten haben…
…soweit der gesamtgesellschaftliche Standard, die BerĂźcksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und/ oder lebenstypischen Einschränkungen (die Ăźblicher Weise erworben, durch Lebenssituationen oder im Laufe des Lebens erlangt werden) nicht schon berĂźcksichtigt!
Der Beirat fßr Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam soll, gemeinsam mit der/m Beauftragten fßr Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam bei der Planung und Erstellung Üffentlicher Anlagen, Einrichtungen und Vorhaben wirken, soweit der gesamtgesellschaftliche Standard, die Berßcksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und/ oder lebenstypischen Einschränkungen (die ßblicher Weise erworben, durch Lebenssituationen oder im Laufe des Lebens erlangt werden) nicht schon berßcksichtigt!
Er soll darauf hinwirken, dass Objekte, Projekte und MaĂnahmen Ăśffentlicher und privater Träger behindertengerecht ausgebaut und gestaltet werden, soweit der gesamtgesellschaftliche Standard, die BerĂźcksichtiung der Belange von Menschen mit Behinderungen und/ oder lebenstypischen Einschränkungen (die Ăźblicher Weise erworben, durch Lebenssituationen oder im Laufe des Lebens erlangt werden) nicht schon berĂźcksichtigt!
Wenn das alles so klar und einfach bestimmt wurde, wo liegt denn das Problem, welches den bzw. die Beiräte regelmäĂig scheitern lässt?
Gibt es eine Ordnung im Geschäft der Stadt und gibt die Geschäftsordnung des Beirates nur eine wage Idee, oder eine feste ehrliche Absicht wieder?
Wir wĂźrden gern wissen, was – mit dem besonderen Augenmerk auf die Arbeit der letzten Jahre – denn tatsächlich erreicht wurde.
Wer mauert? Wer hindert? Wer berĂźcksichtigt nicht?
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